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   BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95   

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BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95 (https://dejure.org/1995,1381)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 7 AZR 70/95 (https://dejure.org/1995,1381)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 (https://dejure.org/1995,1381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2; HRG § 57b Abs. 3
    B. Einschränkende Auslegung der Befristungsregelung für Lektoren nach § 57b Abs. 3 HRG i.S. des europarechtlichen Diskriminierungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 256
  • NZA 1996, 696
  • BB 1996, 648
  • DB 1996, 1420
  • afp 1996, 310
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Die fremdsprachliche Lehrkraft vermittelt danach praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in Fremdsprachen durch selbständige Wahrnehmung von Lehrveranstaltungen oder durch unterstützende Beschäftigung bei Lehrveranstaltungen (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 15. März 1995 (aaO) angeschlossen und ergänzend ausgeführt, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, daß der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, schon weil der Kontakt mit dem Heimatland und der jeweils originären Sprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrecht erhalten werden könne, was auch eine Entfremdung vom Herkunftsland vermeide.

    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austauschs ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAGE 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 15. März 1995, aaO).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Doch sei diese Entscheidung (20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag = PersR 1994, 186) zu einer in Verbindung mit § 57 b Abs. 3 HRG stehenden bayerischen Landesnorm ergangen.

    Denn die Gefahr, daß der Lektor durch einen längeren Auslandsaufenthalt den Kontakt mit seiner Muttersprache verliert, ist angesichts eines intensiven kulturellen Austausches und der zunehmenden Kommunikationserleichterungen gering zu schätzen (EuGH Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag = PersR 1994, 186 ff. und 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allué II - JZ 1994, 94 ff.).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austauschs ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAGE 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 15. März 1995, aaO).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-259/91

    Allué u.a. / Università degli studi di Venezia u.a.

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Denn die Gefahr, daß der Lektor durch einen längeren Auslandsaufenthalt den Kontakt mit seiner Muttersprache verliert, ist angesichts eines intensiven kulturellen Austausches und der zunehmenden Kommunikationserleichterungen gering zu schätzen (EuGH Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag = PersR 1994, 186 ff. und 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allué II - JZ 1994, 94 ff.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Eine Vorlagepflicht nach § 177 Abs. 3 EWG-Vertrag besteht ungeachtet weiterer Voraussetzungen nur für ein letztinstanzlich entscheidendes Hauptsachegericht (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3431 = AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag).
  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Denen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Denen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    Eine Vorlagepflicht bestand auch nicht für den Senat, weil die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH war und der Senat das Gemeinschaftsrecht in der vom EuGH gegebenen Auslegung bereits angewendet hat (vgl. zur Vorlagepflicht BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993, BAGE 74, 352 = AP Nr. 90 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
    des BVerfG kann die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 177 EWG-Vertrag in einer auslegungsbedürftigen Frage des Europarechts den Parteien den gesetzlichen Richter - den EuGH - entziehen (BVerfG Beschluß vom 31. Mai 1990, BVerfGE 82, 159, 195).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Diese Gründe treffen auf eine sprachvermittelnde Dienstleistung, wie sie Lektoren typischerweise erbringen, nicht zu (vgl. BAG 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - zu 3 der Gründe, AP HRG § 57b Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 135) .
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, ist entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (NZA 1994, S. 115) und des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1995, S. 1169; ebenso BAG, Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -) nicht von der Hand zu weisen.
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Der Kontakt mit dem Heimatland und der Muttersprache kann durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrechterhalten werden (BAG 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 10 = EzA BGB § 620 Nr. 132, zu V 4 der Gründe; 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP HRG § 57b Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 135, zu 1 c der Gründe).
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag und vom 2. August 1993 - Rs. C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allué II - JZ 1994, 94 ff.) hat der Senat (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 3 und 4 der Gründe und Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/94 -;, n.v., zu I 2 der Gründe und - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu I der Gründe) entschieden, daß die Vermeidung der Entfremdung vom Herkunftsland kein anerkannter sachlicher Grund ist.

    Die dem sog. Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für die Befristung nur anzuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit auch tatsächlich ein Austausch stattfindet (BAG Urteil vom 19. August 1981, BAGE 36, 179, 182 f. = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 380 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 6 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 50 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befrister Arbeitsvertrag, zu C III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 5 der Gründe; BAG Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 4 der Gründe und - 7 AZR 249/95 -;, n.v., zu I 3 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/95 -;, n.v., zu I 2 c der Gründe und - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 3 der Gründe) gewährt die Wissenschaftsfreiheit den in den Universitäten tätigen Wissenschaftlern einen grundgesetzlich gesicherten Freiraum zur wissenschaftlichen Betätigung, ohne näher zu regeln, in welcher Weise dies zu geschehen hat.

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag und 2. August 1993 - Rs. C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allué II - JZ 1994, 94 ff.) hat der Senat (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 3 und 4 der Gründe; Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/94 -;, n.v., zu I 2 der Gründe und - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 1 der Gründe) entschieden, daß § 57 b Abs. 3 HRG dem in Art. 48 Abs. 2 EWG-Vertrag normierten Diskriminierungsverbot widerspricht, weil die unterschiedlichen Anforderungen an den Befristungsgrund bei Lektoren gegenüber den sonstigen Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu einer Ungleichbehandlung führen, die geeignet ist, ausländische Staatsangehörige zu diskriminieren.

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag und 2. August 1993 - Rs. C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allu II - JZ 1994, 94 ff.) hat der Senat (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 3 und 4 der Gründe; Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/94 -, n.v., zu I 2 der Gründe und - 7 AZR 70/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 1 der Gründe) entschieden, daß § 57 b Abs. 3 HRG dem in Art. 48 Abs. 2 EWG-Vertrag normierten Diskriminierungsverbot widerspricht, weil die unterschiedlichen Anforderungen an den Befristungsgrund bei Lektoren gegenüber den sonstigen Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu einer Ungleichbehandlung führen, die geeignet ist, ausländische Staatsangehörige zu diskriminieren.

    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austausches ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAG Urteil vom 19. August 1981, BAGE 36, 179, 182 f. = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 5 der Gründe; BAG Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 4 der Gründe und - 7 AZR 249/95 -, n.v., zu I 3 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/95 -, n.v., zu I 2 c der Gründe und - 7 AZR 70/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 3 der Gründe) gewährt die Wissenschaftsfreiheit den in den Universitäten tätigen Wissenschaftlern einen grundgesetzlich gesicherten Freiraum zur wissenschaftlichen Betätigung, ohne näher zu regeln, in welcher Weise dies zu geschehen hat.

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 31/97

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor aus der Europäischen Union

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - EuGHE I 1993, 5185 = AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag; Urteil vom 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allu - EuGHE I 1993, 4309 = JZ 1994, 94) und der sich daran anschließenden ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y; Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG; Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 605/95 - AP Nr. 9 zu § 57 b HRG) steht Art. 48 Abs. 2 EWG-Vertrag einer Auslegung von § 57 b Abs. 3 HRG entgegen, nach der die Beschäftigung von Fremdsprachenlektoren stets ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist.

    Die dem sog. Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für die Befristung nur anzuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit auch tatsächlich ein Austausch stattfindet (so bereits Senatsurteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y und Senatsurteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG; seither ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 85/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Fremdsprachenlektor

    Diese Gründe treffen auf Dienstleistungen wie diejenigen der Lektoren, die keinen wissenschaftlichen Charakter aufweisen, nicht zu (vgl. etwa BAG 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP HRG § 57b Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 135, zu 3 der Gründe).

    Der Kontakt mit dem Heimatland und seiner originären Sprache kann auch auf andere Weise als durch Rückkehr, zB durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien, aufrechterhalten werden (BAG 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - BAGE 79, 275 = AP BAT SR 2y § 2 Nr. 10 = EzA BGB § 620 Nr. 132, zu V 3 und 4 der Gründe; 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -AP HRG § 57b Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 135, zu 1 c der Gründe).

  • LAG München, 17.12.1997 - 9 Sa 161/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich

    Dieser Rechtsprechung des EuGH (vom 20.10.1993 NZA 1994, 115 ) und des BAG (vom 15.5.1995 NZA 1995, 1169 ; vom 20.9.1995 NZA 1996, 696 ; vom 24.4.1996 NZA 1996, 1208 ; vom 12.2.1997 7 AZR 133/96) schließt sich das Berufungsgericht an.

    Als sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lektor ist zwar auch die "Gewährleistung eines laufenden kulturellen Austausches" anzusehen (vgl. BAG NZA 1996, 1208 ; NZA 1996, 696 ; vom 12.2.1997 7 AZR 133/96), nach Auffassung des Berufungsgerichtes sind jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen für diesen Befristungsgrund im vorliegenden Falle nicht gegeben.

    Nach der Rechtsprechung des BAG (NZA 1996, 1208 ; NZA 1996, 696 ; vom 12.2.1997 7 AZR 133/96) ist eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des laufenden kulturellen Austausches nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient.

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 133/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lektor

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat (Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, zu V 3 und 4 der Gründe; Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG, zu 1 der Gründe; Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 605/95 - AP Nr. 9 zu § 57 b HRG, zu II der Gründe) entschieden, daß § 57 b Abs. 3 HRG dem in Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag normierten Diskriminierungsverbot widerspricht, weil die unterschiedlichen Anforderungen an den Befristungsgrund bei Lektoren gegenüber den sonstigen Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu einer Ungleichbehandlung führten, die geeignet seien, ausländische Staatsangehörige zu diskriminieren.

    Die Gefahr, daß Lektoren, die in der Regel Unterricht in ihrer Muttersprache erteilen, nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland den Aktualitätsbezug zu ihrer Sprache verlieren, sei entgegen der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. Oktober 1993, aaO) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. März 1995, aaO, ebenso Urteil vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 - AP Nr. 4 zu § 57 b HRG) nicht von der Hand zu weisen.

  • LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 232/07

    Befristung; Lektor; Verschleißtatbestand

    Es gibt keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für die These, dass der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei (Anschluss an BAG 20.09.1995 - 7 AZR 70/95 - NZA 1996, 696).

    Denn es gibt - so das Bundesarbeitsgericht - keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, dass der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei (vgl. BAG, Urteil vom 15.03.1995 7 AZR 737/94 , NZA 1995, 1169, 1171 f.; BAG, Urteil vom 20.09.1995 7 AZR 70/95 , NZA 1996, 696, 697).

  • LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Lektoren; Beiderseitige Tarifbindung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der

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